Die GEAS-Reform: Ein neues Kapitel europäischer Abschottung

Perspektiven

Die GEAS-Reform: Ein neues Kapitel europäischer Abschottung

Heute, am 12. Juni 2026, tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vollständig in Kraft. Während die EU-Kommission und nationale Regierungen die Reform als Schritt zu mehr Ordnung, Effizienz und europäischer Zusammenarbeit präsentieren, ist zu erwarten, dass sie vor allem mehr Kontrolle, Abschreckung und Entrechtung für Schutzsuchende mit sich bringen wird.

Worum geht es eigentlich?

Die GEAS-Reform wurde im Mai 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet und tritt im Juni 2026 vollständig in Kraft. In der Zwischenzeit hatten alle Mitgliedstaaten Zeit, ihre Asylsysteme entsprechend anzupassen.

Die Reform besteht nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus zehn neuen Rechtsakten mit insgesamt mehr als 500 Seiten Gesetzestext. Trotz gemeinsamer Richtlinien und Verordnungen weisen die Asylsysteme innerhalb der EU große Unterschiede auf. Die GEAS-Reform stellt einen Versuch dar, die Verfahren mehr und mehr zu vereinheitlichen – Pro Asyl spricht dabei von einem „historischen Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa“.

Wir möchten hier ein paar Kritikpunkte an der Reform zusammenfassen und euch auf Analysen anderer aufmerksam machen. Wir möchten trotz aller Komplexität der Rechtslage nicht stillschweigend dabei zusehen, wie das internationale Recht auf Asyl mehr und mehr verkommt und gerade Staaten entlang der sogenannten Balkanroute, die eben nicht Teil der Europäischen Union sind, die Verantwortung für ein System der Abschottung zugeschoben bekommen.

  • Bitte schaut bei Pro Asyl vorbei. Dort gibt es ein umfangreiches FAQ zur Reform.
  • Schaut euch auch bordermonitoring.eu an. Dort hat unter anderem Marc Speer die Geschichte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in einer fünfteiligen Serie zusammengefasst und liefert damit eine Menge Hintergrundinformationen. Auf einen Artikel von Bernd Kasparek beziehen wir uns auch hier im Text.
  • Eine ganz aktuelle Handreichung zur Umsetzung der GEAS-Reform findet ihr bei medico international. Im Text beziehen wir uns immer wieder auch darauf.
  • Wir haben mit einigen unserer Partnerprojekte ein Statement zur GEAS-Reform geschrieben, in dem wir besonders auf die Folgen für Südosteuropa aufmerksam machen. Ihr findet es hier.

Was sind die zentralen Kritikpunkte?

Grenzverfahren und Lager: Mit der Reform werden neue Screening- und Grenzverfahren eingeführt, die vor allem an den EU-Außengrenzen stattfinden sollen. Diese Verfahren sollen beschleunigt und unter haftähnlichen Bedingungen durchgeführt werden. Diese Screening- und Grenzverfahren sollen künftig darüber entscheiden, wer Zugang zu einem regulären Asylverfahren erhält und wer nicht. Menschen können dabei über Wochen oder Monate festgehalten werden, obwohl sie sich bereits auf europäischem Territorium befinden. Juristisch gilt für sie die sogenannte „Fiktion der Nichteinreise“, womit sie noch keinen Zugang zu Unionsrechten erhalten, trotz physischer Einreise.

Medico international verweist in der Handreichung „Das Ende des Schutzes“ auf die Erfahrungen aus Griechenland, wo geschlossene Lager – so genannte Closed Controlled Access Centers – bereits seit Jahren als Experimentierfeld europäischer Migrationspolitik dienen. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass Grenzverfahren  weder Asylprüfungen noch Abschiebungen beschleunigen, sondern in monatelanger Haft für die Betroffenen enden können. Zudem weist medico darauf hin, dass die unterschiedliche Behandlung der Migrant*innen je nach Herkunft, Einreiseroute, zugeschriebenem Status oder vermeintlicher Kooperationsbereitschaft zu einem zentralen Kontrollinstrument wird. „Diese Ungleichbehandlung bildet eine Abkehr vom Prinzip universeller Menschenrechte und greift in die rechtsstaatlichen Grundprinzipien von Gleichheit vor dem Gesetz an“, heißt es in der Handreichung.

Isolation, Überwachung und Freiheitsbeschränkungen werden nicht dabei helfen, Schutz zu gewähren, sondern vielmehr eine strukturelle Vulnerabilität produzieren, indem die Rechte der Betroffenen immer weiter eingeschränkt und ihre Handlungsmöglichkeiten beschnitten werden. Solidarische Unterstützung von außen wird dabei immer schwieriger.

Fortbestand des Dublin-Systems: Das Grundprinzip des Dublin-Systems bleibt erhalten. Gleichzeitig werden verschiedene Regelungen verschärft: Überstellungsfristen werden ausgeweitet, Rechtsmittel werden eingeschränkt und Unterstützungsleistungen auf ein Minimum reduziert. Auch der Zugang zu Arbeit oder Ausbildung kann unter bestimmten Umständen erschwert werden.

Bernd Kasparek weist in einer Analyse für bordermonitoring.eu darauf hin, dass die Reform keineswegs alle Konflikte innerhalb der europäischen Migrationspolitik zu lösen vermag. Gerade das Festhalten am Grundprinzip des Dublin-Systems könne die Spannungen zwischen den Außengrenzstaaten und den übrigen EU-Mitgliedern nicht lösen. Kasparek rechnet damit, dass „die Außengrenzstaaten – wie bereits in der Vergangenheit – auch in Zukunft Mittel und Wege finden, die Funktionalität des Dublin-Systems zu unterlaufen“.

Auslagerung von Verantwortung: Parallel zur Umsetzung der GEAS-Reform arbeitet die EU auch an einem gemeinsamen Rückkehrsystem. Die Rückführungsverordnung sieht unter anderem die Verlagerung von Rückführungen in sogenannte Drittstaaten vor (Stichwort: Return Hubs). Dabei muss künftig nicht zwingend eine persönliche oder biografische Verbindung zwischen den Schutzsuchenden und dem betreffenden Staat bestehen – es drohen Abschiebungen in Staaten, die zuvor nie betreten worden sind.

Medico international erinnert an dieser Stelle an die katastrophalen Folgen des EU-Türkei-Deals, in dessen Rahmen Menschen in den vermeintlich „sicheren Drittstaat“ Türkei abgeschoben wurden, der für ihre Asylverfahren zuständig sein sollte. Die Menschen bekamen allerdings keinen Schutz, sondern wurden inhaftiert und in Länder wie Syrien oder Afghanistan abgeschoben. Medico macht es ganz deutlich: „Diese Externalisierung der Verantwortung, in der Menschen nach Gutdünken auf dem Globus hin- und hergeschoben werden, zeigt die neokolonialen Züge des Europäischen Asylsystems.“

Stärkere europäische Steuerung: Die Reform führt zu einer weiteren Vereinheitlichung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik. Zentrale Regelungen gelten künftig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, wodurch nationale Spielräume kleiner werden (es handelt sich bei allen wesentlichen Rechtsakten um Verordnungen). Gleichzeitig gewinnen europäische Institutionen wie die neue EU-Asylagentur (EUAA)und der Europäische Gerichtshof an Bedeutung.

Neue Krisenmechanismen: Die GEAS-Reform schafft neue Ausnahmeregelungen für Krisensituationen und stärkt damit eine Entwicklung, in der Migration zunehmend als Sicherheits- und Bedrohungsfrage behandelt wird. Bereits in den vergangenen Jahren wurde sich immer wieder auf die angebliche Instrumentalisierung von Geflüchteten als „hybride Waffen“ gestützt, um illegale und brutale Zurückweisungen an Grenzen zu rechtfertigen, wie etwa an der belarussisch-polnischen Grenze.

Gleichzeitig werden Grenzräume immer stärker überwacht und militarisiert, während zivilgesellschaftliche Beobachtung, Dokumentation und Solidaritätsarbeit zunehmend unter Druck geraten. Die Folge ist eine Politik, die geopolitische Konflikte auf dem Rücken Schutzsuchender austrägt und menschenrechtliche Standards zunehmend dem Sicherheitsdenken unterordnet. Eine vermeintliche Notlage war es auch, auf die sich die Bundesregierung im Mai 2025 berief, als sie Zurückweisungen an der deutschen Grenze anordnete. Obwohl diese vom Verwaltungsgericht in Berlin für rechtswidrig erklärt wurden, hielt die Bundesregierung daran fest.

GEAS als Ausdruck des politischen Rechtsrucks: Die Debatte um die GEAS-Reform ist weit mehr als eine Auseinandersetzung über Asylverfahren oder Verwaltungsabläufe. Sie steht beispielhaft für eine politische Entwicklung, in der migrationsfeindliche Positionen zunehmend zum verbindenden Element konservativer, rechter und extrem rechter Akteure werden. Vorschläge wie die Verschärfung der Abschiebepolitik oder die Einrichtung sogenannter Return Hubs zeigen, wie stark sich die politische Debatte in Europa bereits verschoben hat. Migrationspolitik wird damit zu einem zentralen Feld, auf dem autoritäre Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen erprobt und legitimiert werden.

Und die ‚Balkanroute‘?

Die Länder entlang der sogenannten Balkanroute, die nicht Teil der Europäischen Union sind, werden seit Jahrzehnten in das europäische Migrationsmanagement eingebunden und haben sich in den letzten zehn Jahren mehr und mehr zu Torwächtern der EU entwickelt. Die sogenannte Balkanroute ist eine der wichtigsten Landrouten der internationalen Fluchtmigration. Meistens betreten Menschen in Griechenland, Bulgarien, Ungarn oder Kroatien EU-Territorium. An den Grenzen zu diesen Ländern sind illegale Pushbacks an der Tagesordnung. Begleitet von Gewalt, wie unter anderem das Border Violence Monitoring Network oder NoNameKitchen seit Jahren dokumentieren.

Gleichzeitig geraten Staaten wie Serbien oder Bosnien-Herzegowina unter erheblichen politischen Druck, Migration zu kontrollieren, zu begrenzen oder möglichst zu unterbinden. Als EU-Beitrittskandidaten sind sie dabei in einer strukturell asymmetrischen Position: Die EU kann über finanzielle Hilfen, Beitrittsperspektiven und Kooperationen im Bereich Grenzmanagement erheblichen Einfluss auf ihre Migrationspolitik ausüben. Auf diese Weise wird Grenzsicherung zunehmend in Drittstaaten ausgelagert.

Mit der Neufassung der Drittstaatenregelung in Art. 59 AVVO kann die EU zukünftig Asylverfahren von Menschen ablehnen, die durch einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ gereist sind. Darüber hinaus hat die EU die Weichen dafür gelegt, Asylverfahren in Länder außerhalb der Europäischen Union zu verlagern, in denen die Betroffenen zuvor nie gewesen sind. Bereits in den vergangenen Jahren konnten wir einen massiven Aufbau von Infrastrukturen für die Anwendung dieser Drittstaatenregelung beobachten: die Schaffung von Datenerfassungsplattformen wie BALKANDAC, den Ausbau von Grenzüberwachungstechnologien, erweiterte Mandate für Frontex sowie die Entwicklung sogenannter „Return Hubs“, die auf beschleunigte Rückführungen und systematische Abschiebepraxis ausgerichtet sind. Mit der neuen Rückführungsverordnung der EU ist damit zu rechnen, dass weitere Lager und Haftzentren auch außerhalb des EU-Territoriums entstehen werden.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Asylreformen in den Staaten des Westbalkans zu sehen. Zwar wurden in vielen Ländern in den vergangenen Jahren rechtliche Rahmenwerke angepasst und Asylsysteme formal ausgebaut, doch in der Praxis bleiben diese Strukturen häufig schwach. Partnerprojekte wie etwa Klikaktiv in Serbien oder Voice in Bulgaria machen immer wieder darauf aufmerksam, dass Menschen in den Ländern keinen ausreichenden Schutz finden können: Weder als Asylsuchende im klassischen Sinne noch als Personen, die über Readmission Agreements oder Abschiebungen in einen „sicheren Drittstaat“ im Rahmen der GEAS-Reform in Ländern wie Serbien oder Bulgarien landen.

GEAS zementiert damit eine Entwicklung, in der Länder an den EU-Außengrenzen und entlang der sogenannten Balkanroute nicht als Partner auf Augenhöhe behandelt werden, sondern zunehmend die Funktion von Außenposten eines europäischen Abschottungssystems übernehmen sollen. Statt Schutz zu gewährleisten, droht die Reform damit ein System zu festigen, das Verantwortung auslagert und die humanitären Folgen auf die Nachbarstaaten der EU abwälzt.

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